Garantiebedingungen für Spero-IT Garantieerweiterungen

Stand: 15.07.2026

Diese Garantiebedingungen gelten für freiwillige Garantieerweiterungen der Spero-IT GbR,
sofern eine entsprechende Garantieposition ausdrücklich in einem Angebot, Auftrag oder
einer Rechnung vereinbart wurde.

Die konkrete Garantiedauer, das versicherte Gerät sowie der vereinbarte Leistungsumfang
ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der dazugehörigen Rechnung.

Die Garantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten.
Diese werden durch die Garantie weder ersetzt noch eingeschränkt.


1. Garantiegeber

Spero-IT GbR
Römerweg 7
89584 Ehingen

E-Mail: [email protected]
Telefon: 07392 9551508

2. Geltungsbereich

Die Garantie gilt ausschließlich für Geräte und Hardware, für die im jeweiligen Angebot,
Auftrag oder auf der Rechnung ausdrücklich eine Spero-IT Garantieerweiterung
ausgewiesen und beauftragt wurde.

Die Zuordnung erfolgt anhand des jeweiligen Geräts und, soweit vorhanden, anhand der Modell-
und Seriennummer.

Der räumliche Geltungsbereich der Garantie ist grundsätzlich die
Bundesrepublik Deutschland.

3. Garantiedauer

Die konkrete Garantiedauer ergibt sich aus der jeweils gebuchten Garantieerweiterung.

Mögliche Garantievarianten sind beispielsweise:

  • 2 Jahre Garantie
  • 3 Jahre Garantie
  • 4 Jahre Garantie
  • 5 Jahre Garantie
  • Garantie mit Vor-Ort-Service

Sofern im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes angegeben ist, beginnt die vereinbarte
Garantiezeit mit der Übergabe bzw. Auslieferung des Geräts.

Eine als „2 Jahre Garantie“ bezeichnete Garantie hat beispielsweise eine Gesamtlaufzeit
von 24 Monaten ab Auslieferung und stellt nicht automatisch zwei zusätzliche Jahre nach
Ablauf einer bestehenden Herstellergarantie dar.

4. Garantieumfang

Die Spero-IT Garantieerweiterung umfasst
unverschuldet auftretende Hardwaredefekte bei bestimmungsgemäßer
Verwendung des Geräts innerhalb der vereinbarten Garantiezeit.

Im Rahmen eines anerkannten Garantiefalls übernimmt Spero-IT entsprechend dem gebuchten Garantieumfang:

  • technische Fehlerdiagnose
  • notwendige Reparaturen
  • erforderliche Ersatzteile
  • erforderliche Arbeitszeit
  • Koordination und Abwicklung des Garantiefalls
  • Reparatur oder Austausch defekter Hardwarekomponenten

Spero-IT entscheidet nach der technischen Diagnose, ob eine Reparatur, der Austausch
einzelner Komponenten oder eine technisch gleichwertige Ersatzlösung durchgeführt wird.

5. Garantie mit Vor-Ort-Service

Wurde ausdrücklich eine Spero-IT Vor-Ort-Garantie bzw. eine
Garantieerweiterung mit Vor-Ort-Service gebucht, sind zusätzlich notwendige Vor-Ort-Einsätze
durch Spero-IT Bestandteil der Garantie.

In diesem Fall sind bei einem anerkannten Garantiefall zusätzlich enthalten:

  • erforderliche Anfahrt
  • Arbeitszeit vor Ort
  • Diagnose vor Ort
  • Reparatur bzw. Austausch vor Ort, soweit technisch möglich

Ein Vor-Ort-Einsatz erfolgt, wenn dieser aus technischer Sicht zur Diagnose oder
Fehlerbehebung erforderlich ist.

Kann ein Fehler sinnvoll per Fernwartung, durch Einsendung bzw. Übergabe des Geräts
oder auf einem anderen geeigneten Weg behoben werden, kann Spero-IT zunächst diesen
Weg wählen.

Eine bestimmte Reaktions-, Reparatur- oder Wiederherstellungszeit besteht nur,
wenn diese ausdrücklich im jeweiligen Angebot vereinbart wurde.

6. Ersatzteile und Austauschgeräte

Die Kosten erforderlicher Ersatzteile sind bei einem anerkannten Hardware-Garantiefall
Bestandteil der Garantie, sofern im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Spero-IT kann nach eigener technischer Beurteilung:

  • das defekte Bauteil reparieren,
  • das defekte Bauteil austauschen oder
  • eine technisch gleichwertige Ersatzlösung bereitstellen.

Ist eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll,
kann Spero-IT ein technisch gleichwertiges Ersatzgerät bereitstellen.

Ein Anspruch auf ein fabrikneues, identisches Gerät oder ein bestimmtes aktuelles
Nachfolgemodell besteht nicht, sofern eine technisch gleichwertige Lösung bereitgestellt wird.

7. Ausschlüsse

Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere Schäden durch:

  • Sturz, Stoß oder sonstige äußere Gewalteinwirkung
  • Flüssigkeit oder Feuchtigkeit
  • unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung
  • vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Beschädigungen
  • nicht autorisierte Umbauten oder Reparaturen
  • Diebstahl oder Verlust
  • Brand oder Überspannung, soweit diese nicht durch einen von der Garantie erfassten Hardwaredefekt verursacht wurden

Ebenfalls nicht von der Garantie umfasst sind:

  • reine Softwarefehler
  • fehlerhafte Softwarekonfigurationen
  • Schadsoftware oder Viren
  • Datenverlust
  • Datensicherung und Datenwiederherstellung
  • normale Abnutzung und Verschleiß
  • optische oder kosmetische Beschädigungen ohne technische Beeinträchtigung
  • normaler alters- und nutzungsbedingter Kapazitätsverlust von Akkus

8. Akkus und Verschleißteile

Der normale Verschleiß eines Akkus sowie die übliche Verringerung seiner Kapazität
während der Nutzungsdauer stellen keinen Garantiefall dar.

Liegt ein tatsächlicher technischer Defekt des Akkus vor, wird im Einzelfall geprüft,
ob dieser vom vereinbarten Garantieumfang erfasst ist.

9. Software und Daten

Die Garantie bezieht sich grundsätzlich auf Hardwaredefekte.

Softwareprobleme, Konfigurationsänderungen, Neuinstallationen, Datenmigrationen und
die Wiederherstellung verlorener Daten sind nicht Bestandteil der Hardwaregarantie,
sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich.

Vor Reparatur- oder Austauschmaßnahmen sollte, soweit technisch möglich,
eine aktuelle Datensicherung vorhanden sein.

10. Meldung eines Garantiefalls

Ein möglicher Garantiefall ist direkt bei Spero-IT zu melden.

Für eine schnelle Bearbeitung sollten möglichst folgende Informationen angegeben werden:

  • Kunden- bzw. Firmenname
  • Gerätebezeichnung
  • Seriennummer, soweit vorhanden
  • Angebots-, Auftrags- oder Rechnungsnummer
  • Beschreibung des Fehlers

Spero-IT führt anschließend eine technische Prüfung durch und informiert über
das weitere Vorgehen.

11. Prüfung des Garantiefalls

Spero-IT ist berechtigt, zunächst zu prüfen, ob tatsächlich ein von der Garantie
erfasster Hardwaredefekt vorliegt.

Stellt sich bei der Diagnose heraus, dass kein Garantiefall vorliegt, beispielsweise
weil der Fehler durch Software, Fehlbedienung, äußere Beschädigung oder einen anderen
nicht von der Garantie umfassten Umstand verursacht wurde, können weitergehende Arbeiten
nach vorheriger Abstimmung regulär nach Aufwand berechnet werden.

12. Verhältnis zu Hersteller-Garantien

Eine Spero-IT Garantieerweiterung kann unabhängig von einer bestehenden
Herstellergarantie angeboten werden.

Besteht zusätzlich eine Garantie oder ein Serviceanspruch gegenüber dem Hersteller,
kann Spero-IT diese Herstellerleistung zur Abwicklung des Garantiefalls nutzen.

Für den Kunden bleibt Spero-IT im Rahmen der gebuchten Spero-IT Garantie der Ansprechpartner.

13. Räumlicher Geltungsbereich

Die Spero-IT Garantie gilt grundsätzlich für Geräte, die sich in der
Bundesrepublik Deutschland befinden.

Bei einer Garantie mit Vor-Ort-Service gilt der Vor-Ort-Service für den im Angebot,
Auftrag oder Kundenvertrag vereinbarten Standort, sofern keine abweichende Vereinbarung
getroffen wurde.

14. Gesetzliche Mängelrechte


Die Spero-IT Garantie ist eine zusätzliche freiwillige Leistung.

Die gesetzlichen Rechte des Käufers bei Mängeln bestehen unabhängig von dieser Garantie
und werden durch die Garantie weder ersetzt noch eingeschränkt.


Spero-IT GbR
Römerweg 7
89584 Ehingen
E-Mail: [email protected]
Telefon: 07392 9551508

Stand der Garantiebedingungen: 15.07.2026